Mehrwertsteuer (MwSt) in der Abrechnungen korrekt handhaben.
1. Netto-Provisionsberechnung: Im Rahmen der Provisionsabrechnungen werden Provisionen grundsätzlich auf Netto-Basis berechnet. Das bedeutet, dass die Berechnung der Provisionen ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer erfolgt.
2. MwSt-Auszahlung an gewerbliche Partner: Gewerbliche Partner, die berechtigt sind, Mehrwertsteuer zu vereinnahmen, erhalten diese zusätzlich auf ihre Netto-Provisionen ausgezahlt. Dies ist besonders relevant, um den steuerlichen Verpflichtungen gerecht zu werden und sicherzustellen, dass die Partner ihre Einkünfte korrekt verbuchen können. Wer genau die MwSt. erhalten soll oder nicht, dass kann Ihnen Ihr Steuerberater sagen, wir dürfen da keine Auskunft geben.
3. Adressbasierte Einstellung: Die Auszahlung der Mehrwertsteuer muss individuell pro Partneradresse einstellbar sein. Diese Funktion ermöglicht es, nur gewerblichen Partnern die Mehrwertsteuer auszuzahlen, während private Partner weiterhin nur die Netto-Provision erhalten.
4. Verifizierung der USt-IdNr.: Es wird empfohlen, die Mehrwertsteuer nur dann auszuzahlen, wenn ein Partner eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vorlegt. In der Adressverwaltung gibt es unter dem Feld für die USt-IdNr. einen Link zur Online-Prüfung der Nummer. Nach Anklicken des Links wird die USt-IdNr. direkt überprüft, und das System gibt eine Meldung aus, ob diese gültig ist.
5. Einstellung der MwSt-Auszahlung: Nur wenn die USt-IdNr. als gültig bestätigt wird, sollte die Adresse im System so eingestellt werden, dass die MwSt ausgezahlt wird. Dies gewährleistet, dass nur berechtigte Partner die Mehrwertsteuer auf ihre Provisionen erhalten, was die Genauigkeit und Rechtssicherheit der Abrechnungen verbessert.